Taxe und Steuern
Im Prozess Eigenschaft Kauf entsteht bestimmte Gebühren, die im Preis der Immobilie erwähnt ist, die der Käufer und zukünftige Eigentümer von der Immobilie erstattet. Sie werden allgemein in zwei Kategorien unterteilt:
Einmalig Kosten - die sind unvermeidbar Kosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien und beinhalten Steuern für den Erwerb von Eigentum unter den lokalen Steuern und Gebühren und Anmeldegebühr und Notargebühr. Sie werden auf der Grundlage des ausgehandelten Transaktionsbetrags festgelegt
• Lokale Steuern und Gebühren - dies ist die Steuer, die der Gemeinde je nach Standort der Immobilie gezahlt wird. Diese Steuer ist für einzelne Gemeinden in Bulgarien unterschiedlich und variiert meistens zwischen 2% und 3% des Wertes der Immobilie.
In der Praxis wird diese Steuer häufiger auf der Grundlage der Steuerfestsetzung der Immobilie berechnet. Der Grund ist, dass es in der Regel niedriger als der Marktwert der Immobilie ist und somit die Zahlung einer höheren Steuer spart.
• Gebühr für die Eintragung in das Grundbuch - 0,1% des angegebenen Verkaufspreises.
• Notarkosten - berechnet nach der Höhe des Verkaufspreises der Immobilie und reichen von ca. 0,3% bis 1,5%. Je höher der Preis, desto niedriger der Prozentsatz, der Höchstbetrag darf 6000 Leva (ca. 3075 Euro) ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigen.
Beispiel: Wenn der Verkaufswert der Immobilie 50.000 Euro ist, werden die Notarkosten etwa 720 lev ohne Mehrwertsteuer sein (rund 370 Euro + MwSt 74 Euro, wenn der Notar für die Mehrwertsteuer registriert ist)
• Mehrwertsteuer - Einige der Immobilienanzeigen zeigen Preise an, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Käufer müssen also sicher sein, dass der Wert der Immobilie, an der sie interessiert sind, die Mehrwertsteuer beinhaltet. Wenn das erworbene Eigentum für geschäftliche Zwecke verwendet wird und sein neuer Eigentümer ein Unternehmen oder eine natürliche Person ist. Ist eine Person für die Mehrwertsteuer registriert, ist der Käufer berechtigt, die entsprechenden MwSt.-Rückerstattungsunterlagen einzureichen.
Jahresgebühren
• Jährliche kommunale Steuern und kommunale Abfallsammlung - berechnet auf der Grundlage der Steuerschätzung der Immobilie und in der Regel beträgt der Betrag etwa 0,1% dieser Schätzung. Diese Steuern können bis zum 30. April des jeweiligen Jahres mit einem Rabatt von 5% oder in vier gleichen Raten im Laufe des Jahres gezahlt werden
• Wartungsgebühr - Wenn Sie eine Immobilie im sogenannten "Gated Complex" oder nur eine Wohnung in einem gepflegten Gebäude besitzen oder beabsichtigen, sollten Sie beachten, dass eine Gebühr verwendet wird, die zur Unterstützung verwendet wird das beste Aussehen der Gebäude und öffentlichen Bereiche und in einigen Fällen auch für die Bewachung, Instandhaltung von Grünflächen, Schwimmbädern usw. Einrichtungen. Diese Gebühr ist streng individuell für einzelne Komplexe dieser Art, liegt aber in der Regel zwischen 6 und 15 Euro pro Quadratmeter, dh für eine 65 qm Wohnung würde sie durchschnittlich 400 bis 800 Euro pro Jahr betragen.
• Einkommensteuer auf Miete - 10% der Einnahmen, nach Abzug der gesetzlich anerkannten Kosten.
• Gewinnsteuer - diese Steuer beträgt 10% des realisierten Gewinns aus dem Verkauf von Immobilien. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen diese Steuer nicht fällig ist. Im Falle des Verkaufs eines Wohneigentums (Haus, Wohnung) oder Baugrundstücks wird die Steuer zum Beispiel nicht fällig, wenn mehr als 3 Jahre seit dem Kauf bis zum Zeitpunkt des Verkaufs vergangen sind. Diese Ausnahme gilt nur für den ersten solchen Verkauf, wobei die Steuer für jedes nachfolgende Objekt verkauft wird und keine Ausnahmen erlaubt sind.