Prozedur zu kaufen Immobilien in Bulgarien
Heute ist Bulgarien ein sehr attraktives Land für Ausländer, die einen Wohnort oder ein Ferienhaus im Ausland wählen. Sanftes Klima, reiche Geschichte und Kultur, stabile Wirtschaft, niedrige Preise - all das zieht viele ausländische Touristen und Käufer von Immobilien aus aller Welt an.
Ausländische natürliche und juristische Personen können Wohnungen, Häuser, Villen, Baustellen und Gewerbeflächen in Bulgarien ohne Einschränkung kaufen. Die Gesetzgebung vor 2007, wonach ausländische Bürger gezwungen waren, eine Gewerbegesellschaft zum Kauf von Stadtgrundstücken zu gründen, ist nicht mehr gültig. Derzeit (2019) muss jeder Ausländer nur einem Notar ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen, um eine der oben genannten Immobilienarten in Bulgarien zu kaufen. Einige Beschränkungen bestehen nur, wenn ausländische Bürger landwirtschaftliches Land kaufen möchten.
Normalerweise wird beim Kauf einer Wohnung in einem Gebäude in Bulgarien der Besitz eines Teils / Prozentsatzes der gemeinsamen Gebäudeteile (Flure, Treppen, Aufzug usw.) an den neuen Eigentümer übertragen.
Nachdem die Immobilie (Häuser oder Wohnungen) vorgewählt und die Immobilie ausgewählt wurde, beginnt der eigentliche Prozess des Kaufs und der Übertragung des Eigentums an der Immobilie. Dies umfasst die folgenden Schritte:
1. Zahlung einer Reservierung für die ausgewählte Immobilie - in der Regel eine Kaution in Höhe von 1000-2000 Euro, die vom vereinbarten Preis der Immobilie abgezogen wird. Bei Zahlung wird das Angebot vom Verkauf genommen und steht anderen Kunden nicht zur Verfügung. Die Kaution wird entweder auf das Konto des Verkäufers (oder eine von ihm bevollmächtigte Person während des Kaufvorgangs) oder an einen Vertreter der Agentur (Makler) gezahlt, der den jeweiligen Kauf betreut.
2. In der Regel wird innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung der Kaution ein vorläufiger Kauf- und Kaufvertrag unterzeichnet, in dem alle Zahlungsbedingungen beschrieben sind. Für diesen Vertrag ist keine notarielle Legalisierung erforderlich. Dieser Vertrag enthält eine detaillierte Beschreibung der erworbenen Immobilie, Preis, Bedingungen und Zahlungsbedingungen, den Fertigstellungstermin der Konstruktion, wenn sich die Immobilie im Bau befindet, sowie den Endtermin für die Übertragung des Eigentums an den Notar. In einigen Fällen, wenn der Käufer finanziell vorbereitet ist und der Verkäufer alle aktuellen Verkaufsbelege besitzt, kann diese Phase überwunden und direkt in Schritt 3 fortgesetzt werden.
3. Wenn das Eigentum vollständig bezahlt ist und der Verkäufer alle Dokumente besitzt, wird die Notariatsurkunde, das ist das Eigentumsdokument in Bulgarien, vom Notar unterzeichnet. Der für den Kauf der Immobilie vereinbarte Gesamtbetrag muss dem Verkäufer vor oder spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Dokumente vor einem Notar vorliegen. Die Zahlung kann je nach Vertrag zwischen Käufer, Verkäufer und Notar per Banküberweisung sowohl auf das Konto des Verkäufers als auch auf das Konto des Notars erfolgen. In der Regel besteht die Notariatsurkunde aus einem lokalen Notar oder Rechtsanwalt, der sowohl vom Notar als auch vom Verkäufer, Käufer und Übersetzer unterzeichnet wurde (falls eine der Parteien keine bulgarische Staatsangehörige ist).
Zu diesem Zeitpunkt zahlt der Käufer normalerweise auch die entsprechenden Gebühren für den Erwerb von Immobilien in Bulgarien. Mehr über diese Gebühren erfahren Sie hier.
4. Parallel zu den Klagen unter Punkt 3 bescheinigt der Notar die Gültigkeit aller Dokumente und übermittelt sie der Registeragentur und dem Grundbuch beim Amtsgericht. Das Immobiliendokument wird dann vom Registrar mit der entsprechenden Nummer registriert, die auch in der Urkunde erfasst wird. Dieser Vorgang dauert 2-3 Tage und erst dann erhält der neue Eigentümer die Notarurkunde des Notars.
Pflichten des neuen Eigentümers einer Immobilie in Bulgarien:
- Innerhalb von 7 Tagen (eine Woche) nach der Registrierung der Notariatsurkunde muss sich der neue Eigentümer für die sogenannte BULSTAT-Nummer registrieren. Dies kann normalerweise beim örtlichen Verwaltungsgericht der Bulstat-Agentur (übersetzt von Bulstat - Bulgarian Statistics) durchgeführt werden. Der Käufer erhält eine individuelle Nummer, die weiterhin alle Transaktionen mit der gekauften Immobilie ausführt. Hinweis: Dieser Schritt ist nur obligatorisch, wenn der Käufer eine ausländische Person ist, die keine bulgarische Staatsbürgerschaft besitzt. Bei einer Registrierung außerhalb der 7-Tage-Frist ist in der Regel eine Geldstrafe für die Verspätung zu zahlen (in der Regel etwa 50 Euro).
- Innerhalb von 60 Tagen nach der Registrierung der notariellen Urkunde muss der neue Eigentümer das gekaufte Grundstück beim örtlichen Finanzamt und beim Katasterservice auf der Grundlage der von ihm erhaltenen BULSTAT-Nummer registrieren.
- Es ist auch notwendig, die Eigentumsdaten der Immobilie an den jeweiligen örtlichen Versorgungsunternehmen (Wasserversorgungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Gasversorgungsunternehmen) so schnell wie möglich zu ändern.
Alle diese Registrierungen müssen rechtzeitig gemacht werden, andernfalls werden den Eigentümern normalerweise Geldbußen auferlegt.
Wir sind uns bewusst, dass all diese Maßnahmen für ausländische Bürger recht kompliziert sein können. Für unsere Kunden bieten wir diese Dienstleistungen an. Zu diesem Zweck muss unser Mitarbeiter die sogenannte Vollmacht zur Durchführung der angegebenen Handlungen einholen. Es wird von jedem Notar in Bulgarien vorbereitet und ausgestellt, wobei das Verfahren einfach, kurz und relativ kostengünstig.